Gremien

Die beiden wichtigsten Gremien einer Pfarrei sind der Kirchenvorstand (KV) und der Pfarrgemeinderat (PGR). Beide sind an der Leitung der pastoralen Einheit beteiligt. Der Pfarrer ist qua Amt Mitglied, die anderen Mitglieder werden von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Kirchenvorstand

Die Kirchenvorstände verwalten die Einrichtungen und das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinden.

Sie

  • sind verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung der Haushaltspläne.
  • sind Dienstgeber für alle Angestellten.
  • vergeben und verwalten Erbbaurechte.
  • sorgen für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.


Die Rechtsgrundlage für die Kirchenvorstände ist im Kirchenrecht („Codex Juris Canonici“) für die ganze katholische Kirche verankert. In unserem Bistum werden die Kirchenvorstände von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

Die Kirchenvorstände sind die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“. Das heißt, wenn eine Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Er schafft somit die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Pfarrei.

Die Kirchenvorstände beraten in Sitzungen die anstehenden Themen und fassen anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, der Verwaltungsleitung oder einem Vorstandsmitglied.

Die Kirchenvorstände können Sachausschüsse bilden. Diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzungen als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in den Sitzungen möglich.

Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.

Die Mitglieder des KV kümmern sich um die Finanzen und die Immobilien der Gemeinden, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind die Vorgesetzten der Pfarrei-Angestellten. In einem Verbund mit mehreren Pfarreien gibt es mehrere KV und einen übergeordneten Kirchengemeindeverband (KGV), der sich aus KV-Vertreter*innen zusammensetzt.

Die Mitglieder des KV kümmern sich um die Finanzen und die Immobilien der Gemeinden, mit allem was dazugehört: Renovierungen, Bauprojekte, Miet- und Pachtangelegenheiten. Die Kirchenvorsteher sind die Vorgesetzten der Pfarrei-Angestellten. In einem Verbund mit mehreren Pfarreien gibt es mehrere KV und einen übergeordneten Kirchengemeindeverband (KGV), der sich aus KV-Vertreter*innen zusammensetzt.

Kirchenvorstand
St. Nikolaus und St. Bruno

Nach der konstituierenden Sitzung besteht der KV 2025 aus folgenden Personen:

  • Dr. Clemens Bartz
  • Dr. Daniel Baumgarten
  • Barbara Findeis (Vertreterin PGR)
  • Klaus Brüne-Frehmann
  • Florian Frysch
  • Dr. Niklas Grunwald
  • Alissa Kasper
  • Peter Krücker
  • Bernhard Ostermann
  • Rainer Pabst
  • Stefan Pal
  • Jörg Paulus
  • Prof. Dr. Markus Pütz
  • Norbert Sabel
  • Arndt Wienand
  • Lutz Rothenbücher (Vertreter PGR)
  • Jürgen Hünten (Pfarrer)

Jürgen Hünten

Leitender Pfarrer

Mark Kahlenberg

Stellvertretender Vorsitzender

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Der Pfarrgemeinderat

  • ist das vom Erzbischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats.
  • ist das demokratische Beratungs- und Leitungsgremium in unserer Gemeinde.
  • gestaltet die Gemeinde tatkräftig mit und trägt seinen Teil dazu bei, das Gesicht der Pfarrei zu prägen.
  • ist mitverantwortlich dafür, dass die Kirche vor Ort lebendig und glaubwürdig ist.
  • sucht engagierte Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten für die Mitarbeit, stärkt und vernetzt sie.
  • berät und unterstützt den Pfarrer und hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger bei der Pastoral, etwa bei der Umsetzung des Pastoralkonzeptes oder der Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung.
  • berät die katholischen Verbänden und Vereinigungen über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement im Seelsorgebereich.
  • ist eigenständig in allen gesellschaftspolitischen Fragen, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und die Bewahrung der Schöpfung.

Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • gewählte Mitglieder
  • der Pfarrer
  • Mitglieder des Pastoralteams
  • berufene Mitglieder
  • und Vertreter der KGV

Gewählte Mitglieder des Pfarrgemeinderats:

  • Ulrich Bischoff
  • Claudia Blumberg
  • Klaus Brüne-Frehmann (KV-Vertreter)
  • Magdalena Bogus
  • Barbara Findeis
  • Kurt Gerhardt
  • Tobias Jung
  • Michael Neumann
  • Lutz Rothenbücher
  • Gabi Schulze-Gahmen
  • Dr. Tino Vollmar
  • Fred Walgenbach
  • Dr. Holger Weigand

Ulrich Bischoff

PGR - Vorsitzender

Holger Weigand

PGR - Stellvertretender Vorsitzender